Corona: Hotellerie, Gastronomie und Touristik laufen Sturm | BISS

Corona: Hotellerie, Gastronomie und Touristik laufen Sturm

Dehoga-Chef

Das neue Infektionsschutzgesetz

empört die Branche

 

„Infektionsschutzgesetz“ – allein der Begriff scheint eine reine Schutzbehauptung zu sein und führt in die Irre. Wenn ein „Schutzgesetz“ derart viele Menschen und Unternehmen ungeschützt lässt und mehr noch verletzt und sogar eine vernichtende Existenzbedrohung zulässt, dann muss man sich über die Empörung darüber nicht wundern, sondern darf zustimmend erkennen, dass nicht alle die hochproblematische und selbstzerstörerische Entwicklung in dieser Republik gedanken- und widerspruchslos hinnehmen. Das „Infektionsschutzgesetz“ will im Wesentlichen das rigoros restriktive Handeln der Bundesregierung auch rechtlich legitimieren, denn nicht selten mussten ja Gerichte korrigierend eingreifen (Beherbergungsverbot u.a.m). Erstaunlich ist dabei, wie schnell plötzlich Gesetze im Schweinsgalopp verabschiedet werden können. Bedenklich auch das Verhalten der Grünen, die (im etwa Gegensatz zur FDP und der Linken) wohl auch deshalb diesem Gesetz zustimmten, um damit die Weichen für eine künftige Koalition mit der CDU zu stellen.

Schließung ohne Entschädigung

Entsetzen über das neue „Infektionsschutzgesetz“ herrscht nicht nur bei vielen Menschen, sondern auch Institutionen, die nicht im Verdacht stehen, grundsätzlich regierungskritisch zu sein. Der ergänzende Paragraph 28a stellt auch Gastro-Schließungen sowie Beherbergungsverbote auf eine rechtliche Grundlage – aber ohne entsprechende Entschädigungs-Regelung. Branchenvertreter sind empört, der Dehoga hatte bereits Anfang der Woche mit einer Verfassungsbeschwerde gedroht, sollte das Gesetz so verabschiedet werden. Der Interessenverband der Hotellerie/Gastronomie Dehoga will jetzt Verfassungsbeschwerde einreichen, vor allem, weil keine Entschädigungsklausel in diesem Gesetz integriert wurde, die bei Schließung für einen finanziellen Ausgleich sorgen könnte. „Alles andere als eine Entschädigungsleistung im Ernstfall käme einer Zwangsenteignung gleich.” Zudem weist der Verband darauf hin, dass die Details zu den Novemberhilfen immer noch nicht vorliegen. “Die Hilfen müssen nun schnell fließen und sollte der Teillockdown in den Dezember hinein verlängert werden, müssen nach den Novemberhilfen auch Dezemberhilfen kommen, meint Dehoga-Chef Guido Zöllick (im Bild o.r.).

Reiseverbote ohne Kriterien

Auch der Deutsche Tourismusverband reagiert: “Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist kritikwürdig. Mit dem neuen Paragraphen 28a werden Maßnahmen wie Reise- und Beherbergungsverbote, Veranstaltungsverbote, Gastronomieschließungen, ja sogar Transportverbote gesetzlich als Schutzmaßnahmen im Pandemiefall festgeschrieben. Der Gesetzgeber versäumt es aber, diese Schutzmaßnahmen anhand von Kriterien abzustufen.”

Bei diesem “völlig übereilten Gesetzgebungsverfahren” sei nicht einmal ein Mindestmaßan parlamentarischen Gepflogenheiten eingehalten worden. Obwohl der Deutschlandtourismus zu den am stärksten betroffenen Branchen zähle, “wurde der Deutsche Tourismusverband nicht angehört.” Nicht einmal der Tourismusausschuss des Bundestages habe das Gesetz formal mitberaten, sondern wurde nur über eine gutachtliche Stellungnahme beteiligt. Der Deutschlandtourismus stehe nun de facto zum zweiten Mal komplett still. Jede Woche Stillstand koste 1,8 Milliarden Euro an Umsatzverlusten.

image_pdfimage_print

 

Die Support Box


Spenden an BISS:
Frankfurter Sparkasse
IBAN DE45 5005 0201 0344 0439 75

Wir möchten auch weiterhin unseren Lesern einen ungehinderten kostenfreien Zugang zu unserem BISS Magazin und allen Artikeln ermöglichen. Dennoch kann kein Medium, ob Print oder Internet, ohne Anzeigen und anderweitige Unterstützung auskommen. Deshalb glauben wir mit einer Support Box eine legitime und freundliche Art der Förderung für unser einzigartiges Projekt gefunden zu haben, wobei jeder Betrag willkommen ist.
 
Unterstützen Sie BISS, das kulinarische Magazin – mit PayPal.