Der Fall Ardi Goldmann | BISS

Der Fall Ardi Goldmann

Ardi Goldman

Ein BISS Kommentar

 

Es gibt viele, die wir gerne im Knast sehen würden. Ardi Goldman gehört nicht dazu.

Wir sind, dem Leben sei Dank , keine Richter oder Staatsanwälte. Sind aber in der Lage, Gerechtigkeit und dessen Gegenteil wahrzunehmen.

Warum fragt ein Gericht nur nach Verfehlungen und nicht danach, welchen Nutzen und Gewinn jemand der Gesellschaft gebracht hat?

Wer sich gegenüber Autoritäten antiautoritär verhält, wird als Feind eingestuft. Ein Richter duldet keinen Widerspruch. Und schon gar keinen, den er als einen Angriff auf seine Machtstellung begreifen könnte. Genau deshalb wird ein Richter ja ein Richter und kein Bäcker.

Lustige Menschen haben vor Gericht nichts zu lachen. Ein Grundsatz, den zumindest Rechtsbeistände wissen sollten.

Rechtsprechung bedeutet kein Unrecht. Unrecht gehört aber zur Rechtsprechung.

Warum keine Bewährungsstrafe? Im Gefängnis kann man sich nicht bewähren.

Es gibt viele, die wir gerne im Knast sehen würden, Ardi Goldman gehört nicht dazu.

 

Ludwig Fienhold   

 

Das Hotel von Goldman an der Hanauer Landstraße in Frankfurt

Das Hotel von Goldman an der Hanauer Landstraße in Frankfurt

Der Frankfurter Unternehmer und Initiator vieler interessanter gastronomischer Projekte sowie Betreiber des nach ihm benannten Hotels, Ardi Goldman, wurde vom Frankfurter Landgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt, ohne Bewährung. Der minderwertige Kommetar eines Boris Tomic in der Frankfurter Neuen Presse gehört zum Dümmsten, was es dazu zu lesen gibt und offenbart nur dessen Neidkomplex.

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